Schulregeln
Merkblatt: Informationen / Schulregeln / Vereinbarungen
Liebe Lernende
Sie haben sich für den Besuch eines Brückenangebots entschieden. Sie lernen Ihre Stärken und Interessen besser kennen und erwerben Kompetenzen, die für den Einstieg in die Berufswelt wichtig sind. Genauso wollen wir mit einem ansprechenden Unterricht und sinnstiftenden Arbeitsalltag einen Beitrag leisten, damit sie gut den Übergang ins Erwachsenenalter meistern.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen beim Lernen viel Freude, spannende Erfahrungen und natürlich viel Erfolg.
Liebe Eltern
Auch Sie hoffen, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter durch den Besuch eines Brückenangebots in seiner/ihrer persönlichen Entwicklung Fortschritte macht. Damit sich der Erfolg einstellt, sind wir seitens der Schule (trotz des Alters Ihres Sohnes/Ihrer Tochter) auf Ihre Zusammenarbeit und Unterstützung angewiesen. Die nachfolgenden Hinweise und Vereinbarungen bilden die Grundlage dafür.
Aufnahmebedingungen
Die Schülerinnen und Schüler haben sich für die Dauer eines ganzen Schuljahres angemeldet, streben den Weg in eine berufliche Grundbildung an und erfüllen folgende Aufnahmebedingungen für den Schulbesuch:
- Sie sind in der Lage dem schulischen Unterricht vollumfänglich und lückenlos zu folgen.
- Sie sind im lateinischen Alphabet umfassend alphabetisiert.
Schulbesuch
Schulanlässe / Ausserschulisches Lernen
Die Schülerinnen und Schüler nehmen an allen Exkursionen und den von der Schule als verbindlich erklärten Veranstaltungen teil. Es ist obligatorisch alle Fächer der Grundbildung, die Schwerpunktfächer und die gewählten Wahlpflichtfächer zu besuchen
Foto- und Videoaufnahmen
Wenn Schülerinnen und Schüler respektive ihre Erziehungsberechtigten es nicht wünschen, dass Foto- und Videoaufnahmen für den internen Schulgebrauch gemacht werden, können sie dies zu Beginn des Schuljahres in schriftlicher Form bei der Klassenlehrperson zuhanden der Rektorin/des Rektors verlangen.
Haftung
Das Zentrum für Brückenangebote übernimmt keine Haftung für persönliche Wertgegenstände der Schülerinnen und Schüler.
Berufswahlvorbereitung
Bei der Berufswahlvorbereitung tragen die Jugendlichen und die Eltern die Hauptverantwortung. Dabei werden sie von unseren Lehrpersonen tatkräftig unterstützt. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich frühzeitig an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer. Auch die Berufsberatung kann Sie unterstützen!
Einschätzungskonferenzen: Um den Prozess der Laufbahnvorbereitung für die Lernenden möglichst ideal gestalten zu können, findet ein Informationsaustausch zwischen GAP-Case Management, der Berufsberatung, der Sozialhilfe Basel-Stadt und den Lehrpersonen des ZBA im Rahmen der Einschätzungskonferenzen statt.
Absenzenreglung / Urlaubsgesuche
Der Besuch eines Brückenangebotes ist freiwillig. Mit Ihrer Anmeldung haben Sie sich zu einem lückenlosen Schulbesuch verpflichtet. Wir erwarten, dass die Schülerinnen und Schüler aus diesem Grund pünktlich und ohne Unterbrüche zum Unterricht erscheinen. Für Absenzen und Verspätungen gilt die Verordnung über den Schulbesuch, die Absenzen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen (Absenzen- und Disziplinarverordnung 410.130). Sind bei einer Schülerin oder einem Schüler mehr als 14 unentschuldigte Absenzen in einem Schuljahr zu verzeichnen, so entspricht dies einem freiwilligen Schulaustritt mit Kostenfolge (gestützt auf § 7 von Anhang II zur Schullaufbahnverordnung).
Kurzfristige, begründete Absenzen (zum Beispiel bei Krankheit)
Informieren Sie am ersten Tag Ihrer Absenz vor Unterrichtsbeginn Ihre Klassenlehrperson und teilen Ihr mit, wie lange sie voraussichtlich fehlen werden.
Wie werden Verspätungen und Absenzen im Zeugnis aufgeführt?
- Als Verspätung gilt, wenn der Schüler / die Schülerin zur Zeit des Unterrichtsbeginns nicht im Schulzimmer ist.
- Als Versäumnis (Absenz) gilt, wenn die Schülerin/der Schüler mindestens eine Lektion (45 Minuten) abwesend ist. Pro Schulhalbtag wird eine Absenz gezählt.
Entschuldigungen
Entschuldigungen sind von den Jugendlichen spätestens 8 Tage nach der Absenz oder der Verspätung dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin abzugeben. Das Entschuldigungsschreiben enthält eine Begründung und Angaben über die Zeitdauer. Bei unmündigen Jugendlichen müssen die Eltern das Entschuldigungsschreiben mitunterzeichnen
Urlaub
Wenn Sie die Schule aus voraussehbaren Gründen nicht besuchen können, beantragen Sie einen Urlaub. Urlaubsformulare erhalten Sie bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer oder auf unserer Website zum Download. Die Gesuche müssen spätestens 8 Tage vor dem Urlaubstermin an die Klassenlehrperson schriftlich abgegeben werden.
Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule haben die obligatorische Schulzeit hinter sich. Sie sind weitgehend den Lernenden in der beruflichen Grundbildung gleichgestellt. Deshalb werden Urlaube nur noch selten und in ganz wichtigen Fällen bewilligt.
Ferienverlängerungen oder vorzeitiger Ferienbeginn werden nur gewährt, wenn eine Bestätigung des Arbeitgebers der Eltern aussagt, dass die Ferien nicht anders bezogen werden können. Gesuche wegen günstigeren Flugtarifen werden abgelehnt.
Volljährigkeit / Erziehungsberechtigte
Schülerinnen und Schüler, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind volljährig und handeln eigenverantwortlich in Bezug auf Gesellschaft, Staat und Schule. Die Lehrpersonen informieren weiterhin die Eltern über Wichtiges, das das Brückenjahr und die Leistungen ihrer Töchter und Söhne betrifft. Wenn volljährige Schülerinnen und Schüler die Weitergabe dieser Informationen an die Eltern nicht wünschen, können sie dies zu Beginn des Schuljahres (oder zum Zeitpunkt der Volljährigkeit) in schriftlicher Form bei der Klassenlehrperson zuhanden des Rektors/der Rektorin verlangen.
Anmerkung: Wichtige Entscheide (zum Beispiel Verlassen der Schule, Disziplinarmassnahmen, Schulausschluss etc.) werden den Eltern in jedem Fall zur Kenntnis gebracht.
Kostenregelung bei Austritt während des Schuljahres und Schulausschluss
Erfolgt während des Schuljahres ohne Zustimmung der Schulleitung ein Austritt oder wird ein Jugendlicher aufgrund seines Verhaltens von der Schule gewiesen, wird den Eltern, den Erziehungsberechtigten resp. den volljährigen Jugendlichen ein Betrag von
CHF 800.-- in Rechnung gestellt werden.
Hinweis: Der Besuch der Brückenangebote ist gratis. Er verursacht aber Kosten in der Höhe von bis zu CHF 18‘000.-- pro Jahr. Bei einem vorzeitigen Schulaustritt oder Ausschluss ist die Klasse unterbesetzt: Die Kosten laufen weiter, ohne dass eine andere Schülerin/ein anderer Schüler davon profitieren kann.
Diese Kostenregelung ist Teil der Aufnahme-Vereinbarung und wird mit dem Schuleintritt anerkannt.
Schulregeln in verschiedenen Sprachen
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Schulregeln ZBA | 17.06.2024 |