Schulregeln

Damit unsere Schülerinnen und Schüler vom Besuch eines Brückenangebots profitieren und ihre Berufschancen verbessern, braucht es ihre Bereitschaft, sich ernsthaft und intensiv einzusetzen. Dafür haben wir Schulregeln definiert, die eingehalten werden müssen. Diese Schulregeln sind in einer Vereinbarung festgehalten, die am Anfang des Schuljahres von den Jugendlichen und ihren Eltern unterschrieben werden.
Sie finden die Schulregeln unten an der Seite im Detail und in verschiedenen Sprachen zum Herunterladen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Schuljahr
Sie haben sich für die Dauer eines ganzen Schuljahres angemeldet. Damit haben Sie sich verpflichtet, die Schule während des ganzen Schuljahres zu besuchen.
Schulanlässe
Sie haben alle Fächer des Grund-Moduls, die Schwerpunktfächer und die von Ihnen gewählten Wahlpflichtfächer und Freifächer zu besuchen. Sie nehmen an allen Exkursionen und den von der Schule als verbindlich erklärten Veranstaltungen teil.
Urlaub
Wenn Sie die Schule aus voraussehbaren Gründen nicht besuchen können, beantragen Sie einen Urlaub.
Absenzen und Verspätungen
Der Besuch eines Brückenangebotes ist freiwillig. Mit Ihrer Anmeldung haben Sie sich zu einem lückenlosen Schulbesuch verpflichtet. Wir erwarten, dass Sie pünktlich und ohne Unterbrüche zum Unterricht erscheinen.
Berufswahlvorbereitung
Bei der Berufswahlvorbereitung tragen Sie und Ihre Eltern die Hauptverantwortung. Selbstverständlich werden Sie dabei von unseren Lehrpersonen tatkräftig unterstützt. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Klassenlehrperson. Auch die Berufsberatung kann Sie unterstützen.
Volljährige Schülerinnen und Schüler
Wenn Sie das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind Sie volljährig und handeln eigenverantwortlich in Bezug auf Gesellschaft, Staat und Schule. Die Lehrpersonen informieren weiterhin Ihre Eltern über Wichtiges, was das Brückenjahr und Ihre Leistungen betrifft. Wenn Sie die Weitergabe dieser Informationen an die Eltern nicht wünschen, können Sie dies zu Beginn des Schuljahres (oder zum Zeitpunkt Ihrer Volljährigkeit) in schriftlicher Form bei Ihrer Klassenlehrperson zuhanden der Rektorin verlangen. Wichtige Entscheide (zum Beispiel Verlassen der Schule, Disziplinarmassnahmen, Schulausschluss etc.) werden Ihren Eltern in jedem Fall zur Kenntnis gebracht.
Kostenregelung bei Austritt oder Schulausschluss während des Schuljahres
Erfolgt während des Schuljahres ohne Zustimmung der Schulleitung ein Austritt oder wird eine Schülerin/ein Schüler aufgrund seines/ihres Verhaltens von der Schule gewiesen, wird den Eltern, den Erziehungsberechtigten resp. den volljährigen Jugendlichen ein Betrag von CHF 800 in Rechnung gestellt werden.
Hinweis: Der Besuch der Brückenangebote ist gratis. Er verursacht aber Kosten in der Höhe von bis zu CHF 18‘000 pro Jahr. Bei einem vorzeitigen Schulaustritt oder Ausschluss ist die Klasse unterbesetzt: Die Kosten laufen weiter, ohne dass eine andere Schülerin/ein anderer Schüler davon profitieren kann.
Schulregeln in verschiedenen Sprachen
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Schulregeln Albanisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln Amharisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln ARABISCH | 23.03.2022 | |
Schulregeln Bosnisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln Dari | 23.03.2022 | |
Schulregeln Englisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln Farsi | 23.03.2022 | |
Schulregeln Franzoesisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln Italienisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln Kroatisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln Kurdisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln Paschtu | 23.03.2022 | |
Schulregeln Portugiesisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln Russisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln Serbisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln Somali | 23.03.2022 | |
Schulregeln Spanisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln TAMIL | 23.03.2022 | |
Schulregeln TIGRYNIA | 23.03.2022 | |
Schulregeln Tuerkisch | 23.03.2022 | |
Schulregeln_Deutsch | 21.08.2023 |